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Persönliches Budget

Für alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben, besteht die Möglichkeit, diese Leistungen als ein Persönliches Budget bei einem Leistungsträger zu beantragen. Ein Persönliches Budget ist in der Regel eine Geldleistung, die der behinderte Mensch erhält, um sich davon die Unterstützung, die er braucht, selbst auf dem Dienstleistungsmarkt einzukaufen. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein gesetzlicher Anspruch, dass Leistungen in Form eines persönlichen Budgets, d. h. als Geldleistung gemäß § 17, § 159 V SGB IX, gewährt werden.

Budgetfähige Leistungen sind unter anderem Leistungen zur Teilhabe, außerdem Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe sowie Krankenkassenleistungen. Anträge können z. B. bei der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherungsanstalt, dem Integrationsamt oder dem Sozialhilfeträger gestellt werden.

Auch das SFZ Förderzentrum bietet seinen Kunden die Möglichkeit des Persönlichen Budgets an. Unsere Case Manager stehen Ihnen dafür beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Suche nach der geeigneten Leistung.

Bild eines gezeichneten Briefes

Case Management
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