Beikoch/Beiköchin
(Ausbildung nach § 66 BBIG)
Dauer/Abschluss:
- 3 Jahre/IHK
Ausbildungsinhalte:
- Zubereitung von Nahrungsmitteln aller Art
- Anrichten der Nahrungsmittel
- Anwendung arbeits- und küchentechnischer Verfahren
- Einsatz von Geräten, Maschinen, Gebrauchsgütern
- Hygiene, Arbeitsplanung, Warenwirtschaft
- Umgang mit Gästen
Berufsanforderungen:
- Bereitschaft zur Dienstleistung
- Ausdauer, Belastbarkeit, Teamfähigkeit
- gute Umgangsformen, Flexibilität
Sonstige Voraussetzungen:
- gute Belastbarkeit des Bewegungsapparates
- uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit beider Hände
- ein gut verwertbarer Sehrest
Einsatzmöglichkeiten:
- in Hotels, Gaststätten, Großküchen
- Catering Service
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist der Beikoch/die Beiköchin in der Lage, unter Anleitung Speisen, wie z. B. Fleisch- und Fischgerichte, Suppen, pflanzliche Nahrungsmittel und Süßspeisen zuzubereiten. Der Beikoch plant die Arbeit gemeinsam mit dem Koch, setzt Maschinen und Hilfsmittel ein, betreibt eine sinnvolle Warenwirtschaft und beachtet die Hygienevorschriften.
Die Ausbildung wird in Kooperation mit einer Großküche durchgeführt. Diese Kooperation und verschiedene Praktika während der Ausbildungszeit sichert einen hohen Praxisbezug der Ausbildung und schafft beste Voraussetzungen für die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ansprechpartner:
Sabine Gerstenberger
eMail. sabine.gerstenberger(at)bbw-chemnitz.de
tel. +49 (0) 371 3344 - 136
Anschrift:
SFZ Berufsbildungswerk
für Blinde und Sehbehinderte
Chemnitz gGmbH
Flemmingstr. 8c
09116 Chemnitz