Koch / Köchin
(Ausbildung nach § 4 BBIG)
Dauer/Abschluss:
- 3 Jahre/IHK
Ausbildungsinhalte:
Arbeiten in der Küchenorganisation, Vor- und Zubereiten von Nahrungsmitteln aller Art, Zusammenstellen von Speisefolgen unter Berücksichtigung fachlicher Regeln und der Ernährungslehre, Berechnen von Mengen- und Materialpreisen, Arbeiten im Service, Bedienen und Instandhalten der Arbeitsgeräte und Gebrauchsgegenstände, Anrichten der Nahrungsmittel, Menü- und Getränkekunde, Hygiene (HACCP), Reinigen und Pflegen der Räume und ihrer Einrichtungen, Lagern und Kontrollieren der Waren
Berufsanforderungen:
Bereitschaft zur Dienstleistung, Ausdauer, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, gute Umgangsformen, Flexibilität
Sonstige Voraussetzungen:
gute Belastbarkeit des Bewegungsapparates, uneingeschränkte funktionstüchtigkeit beider Hände, ein gut verwertbarer Sehrest
Einsatzmöglichkeiten:
in Hotels, Gaststätten, Großküchen, Catering Service, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist der Koch/die Köchin in der Lage Speisen, wie z. B. Fleisch- und Fischgerichte, Suppen, pflanzliche Nahrungsmittel und Süßspeisen zuzubereiten. Der Koch plant die Arbeit, setzt Maschinen und Hilfsmittel ein, betreibt eine sinnvolle Warenwirtschaft und beachtet die Hygienevorschriften.
Die Ausbildung wird in Kooperation mit einer Großküche durchgeführt. Diese Kooperation und verschiedene Praktika während der Ausbildungszeit sichern einen hohen Praxisbezug der Ausbildung und schaffen beste Voraussetzungen für die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Ansprechpartner:
Sabine Gerstenberger
eMail. sabine.gerstenberger(at)bbw-chemnitz.de
tel. +49 (0) 371 3344 - 136
Anschrift:
SFZ Berufsbildungswerk
für Blinde und Sehbehinderte
Chemnitz gGmbH
Flemmingstr. 8c
09116 Chemnitz