Begleitung
Case Management
Seit Januar 2003 arbeitet das SFZ BBW nach dem Case Management-System. Ziel dieses Unterstützungsmanagements ist es, den erfolgreichen Berufsabschluss jedes einzelnen Rehabilitanden sowie dessen Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die Abläufe werden für den Einzelnen individuell und effektiv gesteuert. Somit können vorhandene Strukturen und Hilfemöglichkeiten optimal genutzt werden.
Unsere Case Manager moderieren Förderplangespräche, koordinieren notwendige Hilfen für den Rehabilitanden, arbeiten eng mit Lehrern, Berufsschullehrern, Ausbildern, Erziehern des Internats, Fachdiensten und natürlich mit dem Rehabilitanden zusammen und zeigen Möglichkeiten und Hilfen zur selbstständigen Bewältigung von Problemen auf. Sie sind erste Ansprechpartner für Sie.
Für die Kostenträger der Rehabilitanden und Behörden sind unsere Case Manager die zuständigen Kontaktpersonen, die über den Rehabilitationsprozess informiert sind und wichtige Informationen an die entsprechenden Stellen weiter leiten.
Ihre Case Manager sind:
Yvonne Pohlack, tel. +49 (0) 371 / 3344-126, eMail. yvonne.pohlack(at)sfz-chemnitz.de
[Berufsfachschule für Physiotherapie]
Ina Oertel, tel. +49 (0) 371 / 3344-212, eMail. ina.oertel(at)sfz-chemnitz.de
[Berufliche Bildung für Erwachsene]
Cornelia Franke, tel. +49 (0) 371 / 3344-105, eMail. cornelia.franke(at)sfz-chemnitz.de
[Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern]
Ute Berthold, tel. +49 (0) 371 / 3344-133, eMail. ute.berthold(at)sfz-chemnitz.de
[Thüringen, Sachsen-Anhalt, sonstige Altbundesländer]
Claudia Bauer, tel. +49 (0) 371 / 3344-109, eMail. claudia.bauer(at)sfz-chemnitz.de
[Sachsen, Chemnitz, Pendler]
Helga Huber, tel.+49 (0) 3375 / 219636, eMail. helga.huber(at)sfz-kw.de
[Internat für Sehgeschädigte Königs Wusterhausen]
Persönliches Budget
Für alle Behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben, besteht schon zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, diese Leistungen als ein Persönliches Budget bei einem Leistungsträger zu beantragen. Ein Persönliches Budget ist in der Regel eine Geldleistung, die der behinderte Mensch erhält, um sich davon die Unterstützung, die er braucht, selbst auf dem Dienstleistungsmarkt einzukaufen. Bis zum 31.12.2007 entscheidet der Leistungsträger, ob die Leistung als Persönliches Budget erbracht wird. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass alle behinderten Menschen zum 1. Januar 2008 einen gesetzlichen Anspruch auf ein Persönliches Budget haben.
Budgetfähige Leistungen sind unter anderem Leistungen zur Teilhabe, außerdem Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe sowie Krankenkassenleistungen. Anträge können z. B. bei der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherungsanstalt, dem Integrationsamt oder dem Sozialhilfeträger gestellt werden.
Auch das SFZ Förderzentrum bietet seinen Kunden die Möglichkeit des Persönlichen Budgets an. Unsere Case Manager stehen Ihnen dafür beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Suche nach der geeigneten Leistung.


