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Arbeitsplatzuntersuchung

Eine Arbeitsplatzuntersuchung wird häufig durch den Arbeitgeber bzw. Ausbilder/Lehrer bzw. die Agentur für Arbeit/Integrationsamt oder die Rentenversicherung empfohlen.

Ziel ist es, den Arbeitsplatz einer sehbehinderten Person optimal zu gestalten. Meist findet die Untersuchung vor Ort im Betrieb, an den Computerarbeitsplätzen oder in praktischen Arbeitsbereichen statt. Auch in Schulen und im häuslichen Umfeld kann eine solche Untersuchung durchgeführt werden. Der Vorteil einer Untersuchung vor Ort ist die realistische Einschätzung, der am Arbeitsplatz vorhandenen Möglichkeiten und Gegebenheiten.

Um effektiv am Arbeitsplatz wirken zu können, müssen das vorhandene Sehvermögen sowie alle funktionstüchtigen Sehfunktionen beurteilt und optimiert werden. Dies kann durch verschiedene Komponenten realisiert werden.

  • Lichtverhältnisse
  • Arbeitsposition
  • Arbeitsabstand
  • Arbeitsmaterial
  • Hilfsmittel bzw. Sehhilfen 

 

Zunächst ist es wichtig, die Arbeitsweise des Betroffenen und den Ort der Arbeit zu analysieren. Dabei wird auf die Materialien, den Umgang mit diesen und die Anordnung auf der Arbeitsfläche geachtet. Je nach Ansprüchen des Betroffenen und seinen vorhandenen Hilfsmitteln (Brille, Lupe, ...) wird zuerst eine Brillenglasbestimmung durchgeführt. Im Anschluss daran werden die Lichtverhältnisse beurteilt.

Hierbei werden verschiedene Leuchten unterschiedlicher Lichtfarbe und -intensität erprobt, um für den Betroffenen die bestmögliche Lichtsituation herauszufinden. Dabei wird die Position der Leuchten beachtet. Wenn ein Fenster im Raum ist, sollte der Arbeitsbereich z. B. ein Tisch, optimal zum Fenster ausgerichtet sein, um Spiegelungen und Reflexionen zu vermeiden. Weiterhin kann durch spezielle Sehhilfen (Computerarbeitsplatzbrille, Hyperokularbrille, Kantenfilter) eine Verbesserung der Sehleistung erreicht werden.

Dieses Angebot erhalten Sie in den Sehzentren in Chemnitz, Dresden, Berlin und Königs Wusterhausen.