Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir an der bestmöglichen Förderung Ihres Kindes. So unterstützen und beraten wir Sie z. B. bei:
Wir arbeiten interdisziplinär mit allen an der Förderung Ihres Kindes beteiligten Fachkräften zusammen und tauschen uns mit anderen Professionen aus. Dazu gehört auch die Anleitung und Beratung der ErzieherInnen in der Tageseinrichtung.
Wann sollte Frühförderung beginnen?
So früh wie möglich, denn jeder Tag zählt. Frühförderung kann im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, auch begleitend in der Schuleingangsphase erfolgen.
Wie?
Die Grundlage der Förderung ist die ganzheitliche Betrachtung Ihres Kindes in seiner Entwicklung. Wir nehmen die individuelle und familiäre Lebenssituation auf und stimmen die Förderung darauf ab.
Wo?
Die Frühförderung kann bei Ihnen zu Hause oder außerhalb, z. B. in einer Klinik erfolgen. Wenn Ihr Kind bereits eine Tageseinrichtung besucht, kann die Frühförderung abwechselnd zu Hause und in der Tageseinrichtung stattfinden.
Warum?
Die ersten Lebensjahre sind für die Entwicklung von Kindern besonders wichtig. Durch vielfältige Erfahrungen und Anregungen, die Ihr Kind in den ersten Jahren aufnimmt und verarbeitet, werden die Weichen für die spätere Entwicklung gestellt.
Wie oft?
Ihr Kind kann je nach Bedarf und Schwere der Behinderung ein- bis zweimal wöchentlich gefördert werden.
Finanzierung
Die Frühförderung ist eine heilpädagogische Leistung und somit eine Leistung der ambulanten Eingliederungshilfe (§ 53,54 SGB XII, 55 SGB IX). Leistungen der Eingliederungshilfe sind darauf gerichtet, eine drohende Behinderung zu vermeiden oder eine bestehende Behinderung und deren Folgen zu mildern. Diese Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen, d. h. Eltern müssen keinen Kostenbeitrag leisten.
Die Leistung „Frühförderung“ setzt eine Antragstellung der Personensorgeberechtigten voraus. Die Leistung kann direkt durch das Jugendamt als Sach-/ Dienstleistung finanziert werden.
Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein gesetzlicher Anspruch, dass Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets, d. h. als Geldleistung laut § 17, § 159 V SGB IX, gewährt werden.
Für wen?
Die Frühförderung und Beratung ist ein Angebot für Kinder, die von:
• Sinnesbehinderung,
• geistiger Behinderung,
• Mehrfach-, Schwerstmehrfachbehinderung,
• Entwicklungsverzögerung oder -störung,
• zentraler Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung
betroffen sind.
Das Angebot richtet sich auch an Eltern, Geschwister und andere Bezugspersonen.

Sehzentrum Berlin/Brandenburg
Tel.: +49 (0) 30 25567-347
E-Mail-Kontaktformular