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Case Management
Die Grafik erläutert das Zusammenwirken der einzelnen Stufen des SFZ Case Managements mit der beruflichen und/oder rehabilitativen Entwicklung des blinden/sehbehinderten Menschen. Die verschiedenen Stufen des Case Management-Systems, wie zum Beispiel Arbeitserprobung, Förderplan, Verbundausbildung oder Ausbildung werden individuell angepasst um so einen optimalen Bildungsweg für jeden Einzelnen zu finden. Die Grafik öffnet sich in einem neuen Pop Up-Fenster.
Die Grafik erläutert die Stufen des Case Managements.

Seit Januar 2003 arbeitet das SFZ BBW nach dem Case Management-System. Ziel dieses Unterstützungsmanagements ist es, den erfolgreichen Berufsabschluss jedes einzelnen Rehabilitanden sowie dessen Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die Abläufe werden für den Einzelnen individuell und effektiv gesteuert. Somit können vorhandene Strukturen und Hilfemöglichkeiten optimal genutzt werden.

Unsere Case Manager moderieren Förderplangespräche, koordinieren notwendige Hilfen für den Rehabilitanden, arbeiten eng mit Lehrern, Berufsschullehrern, Ausbildern, Erziehern des Internats, Fachdiensten und natürlich mit dem Rehabilitanden zusammen und zeigen Möglichkeiten und Hilfen zur selbstständigen Bewältigung von Problemen auf. Sie sind erste Ansprechpartner für Sie.

Für die Kostenträger der Rehabilitanden und Behörden sind unsere Case Manager die zuständigen Kontaktpersonen, die über den Rehabilitationsprozess informiert sind und wichtige Informationen an die entsprechenden Stellen weiterleiten. 

 

Persönliches Budget

Für alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben, besteht die Möglichkeit, diese Leistungen als ein Persönliches Budget bei einem Leistungsträger zu beantragen. Ein Persönliches Budget ist in der Regel eine Geldleistung, die der behinderte Mensch erhält, um sich davon die Unterstützung, die er braucht, selbst auf dem Dienstleistungsmarkt einzukaufen. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein gesetzlicher Anspruch, dass Leistungen in Form eines persönlichen Budgets, d. h. als Geldleistung gemäß § 17, § 159 V SGB IX, gewährt werden.

Budgetfähige Leistungen sind unter anderem Leistungen zur Teilhabe, außerdem Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe sowie Krankenkassenleistungen. Anträge können z. B. bei der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherungsanstalt, dem Integrationsamt oder dem Sozialhilfeträger gestellt werden.

Auch das SFZ Förderzentrum bietet seinen Kunden die Möglichkeit des Persönlichen Budgets an. Unsere Case Manager stehen Ihnen dafür beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Suche nach der geeigneten Leistung.

Bild eines gezeichneten Briefes

Case Management
Tel.: +49 (0) 371 3344-0
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