Fachinformatiker*in für Anwendungsentwicklung
(Ausbildung nach § 4 BBiG)
Dauer/Abschluss:
- 3 Jahre / IHK
Finanzierung:
- Agentur für Arbeit
Ausbildungsinhalte:
- Geschäfts- und Leistungsprozesse
- Arbeitsorganisation
- IT-Produkte und -Märkte, Schulung
- Herstellung und Betreuung von Systemlösungen
- System-Engineering
- Datenbanken, Internet-Anwendungen
- kundenspezifische Anwendungslösungen
- Fachaufgaben einzelner Einsatzgebiete
Berufsanforderungen:
- guter Realschulabschluss
- logisch-analytisches Denken
- Abstraktionsvermögen
- hohes Engagement
- Bereitschaft, permanent hinzulernen zu wollen
Sonstige Voraussetzungen:
- keine
Einsatzmöglichkeiten:
- Mitarbeit bei Datenverarbeitungsprojekten
- Software-Entwicklung
- Anwenderberatung und -schulung
- Netzwerkadministration
Fachinformatiker der Fachrichtung Anwendungsentwicklung realisieren fachspezifische Softwarelösungen durch individuell auf den Kunden zugeschnittene Anwendungen (entsprechende Programmiersprachen) oder durch Anpassung bereits bestehender Standardsoftware. Auf der Basis ihrer technischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Kenntnisse sind sie in der Lage, Informations- und Kommunikationsprobleme zu analysieren, Lösungen zu planen und zu realisieren.
Sie führen neue oder modifizierte Informations- und Kommunikationssysteme ein und stehen dem Kunden und Nutzer für die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung zur Verfügung. Fachinformatiker kennen und verstehen die fachspezifischen Anforderungen, die Kunden innerhalb und außerhalb ihrer Firma an komplexe Computer- und Programmsysteme stellen.
Ihr Aufgabengebiet im Bereich der Anwendungsentwicklung umfasst den gesamten Bereich der aktuellen Informations- und Kommunikationstechnologien, wobei eine Vertiefung der Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet kaufmännischer Anwendungen notwendig ist.
Innerhalb der Ausbildung werden zwei mehrmonatige Praktika durchgeführt.