Fachpraktiker*in für Bürokommunikation
(Ausbildung nach § 66 BBiG)
Dauer/Abschluss:
- 3 Jahre / IHK
Finanzierung:
- Agentur für Arbeit
Ausbildungsinhalte:
Kaufmännisches Grundwissen in folgenden Bereichen:
- Bürowirtschaftliche Abläufe
- Informations- und Kommunikationssysteme (Textverarbeitung und Tabellenkalkulation)
- Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
- Post
- Bürotechnik und Ablage
- Materialwirtschaft
- Kaufmännisches Rechnen und bereichsbezogenes Rechnungswesen
- Personalverwaltung
Berufsanforderungen:
- gute sprachliche Umgangsformen, Ordnungsliebe
- Genauigkeit, Flexibilität
- gute Mathematik- und Deutschkenntnisse
Sonstige Voraussetzungen:
- keine
Einsatzmöglichkeiten:
- Verwaltung von Industrie-, Handwerks- und Handelsunternehmen
Die Ausbildung erfolgt innerhalb eines Lernbüros mit folgenden Abteilungen: Assistenz und Sekretariat, Beschaffung, Lager, Verkauf, Marketing, Lohnbuchhaltung, Personalwesen, einfache Finanzbuchhaltung.
Der Auszubildende durchläuft alle genannten Abteilungen. Innerhalb dieser Abteilungen wird das erlernte kaufmännische Wissen praxisbezogen umgesetzt. Hierbei werden die modernen Kommunikationsmittel und -techniken wie PC, Fax, Internet genutzt. Die DIN-Regeln werden erlernt und finden permanenten Einsatz im kaufmännischen Schriftverkehr.
Am Ende der Ausbildungszeit wird die Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
Im Rahmen mehrerer Praktika wendet der Auszubildende sein Wissen in einem Unternehmen der freien Wirtschaft oder Verwaltung an.