Fachpraktiker*in für Bürokommunikation
(Ausbildung nach § 66 BBiG)

 

Dauer/Abschluss:

  • 3 Jahre / IHK

Finanzierung:

  • Agentur für Arbeit

Ausbildungsinhalte:

Kaufmännisches Grundwissen in folgenden Bereichen:

  • Bürowirtschaftliche Abläufe
  • Informations- und Kommunikationssysteme (Textverarbeitung und Tabellenkalkulation)
  • Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
  • Post
  • Bürotechnik und Ablage
  • Materialwirtschaft
  • Kaufmännisches Rechnen und bereichsbezogenes Rechnungswesen
  • Personalverwaltung  

Berufsanforderungen:

  • gute sprachliche Umgangsformen, Ordnungsliebe
  • Genauigkeit, Flexibilität
  • gute Mathematik- und Deutschkenntnisse  

Sonstige Voraussetzungen:

  • keine  

Einsatzmöglichkeiten:

  • Verwaltung von Industrie-, Handwerks- und Handelsunternehmen  

Die Ausbildung erfolgt innerhalb eines Lernbüros mit folgenden Abteilungen: Assistenz und Sekretariat, Beschaffung, Lager, Verkauf, Marketing, Lohnbuchhaltung, Personalwesen, einfache Finanzbuchhaltung.

Der Auszubildende durchläuft alle genannten Abteilungen. Innerhalb dieser Abteilungen wird das erlernte kaufmännische Wissen praxisbezogen umgesetzt. Hierbei werden die modernen Kommunikationsmittel und -techniken wie PC, Fax, Internet genutzt. Die DIN-Regeln werden erlernt und finden permanenten Einsatz im kaufmännischen Schriftverkehr.

Am Ende der Ausbildungszeit wird die Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.

Im Rahmen mehrerer Praktika wendet der Auszubildende sein Wissen in einem Unternehmen der freien Wirtschaft oder Verwaltung an.

Ansprechpartner

Profilbild Sabine Gerstenberg

Sabine Gerstenberger
Ausbildungsberatung

Tel.: +40 (0) 371 3344 136
Fax: +49 (0) 371 3344-350
Mail: E-Mail schreiben

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