Hauswirtschafter*in
(Ausbildung nach § 4 BBiG)
Fachpraktiker*in Hauswirtschaft
(Ausbildung nach § 66 BBiG)
Dauer/Abschluss:
- 3 Jahre / Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Finanzierung:
- Agentur für Arbeit
Ausbildungsinhalte:
- Speisenzubereitung und Service
- hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen
- Reinigen und Pflegen von Räumen
- Gestalten von Räumen des Wohnumfeldes
- Reinigen und Pflegen von Textilien
- Vorratshaltung und Warenwirtschaft
- Hilfestellung bei Alltagsverrichtungen von Personengruppen mit Hilfebedarf
- Motivation und Beschäftigung
- personenorientierte Gesprächsführung
Berufsanforderungen:
- Bereitschaft zur Dienstleistung
- Ausdauer und Belastbarkeit
- Kontakt- und Teamfähigkeit
- gute Umgangsformen
- Flexibilität
Sonstige Voraussetzungen:
- gute Belastbarkeit des Bewegungssystems
- uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit beider Hände
- gutes funktionales Sehen
Einsatzmöglichkeiten:
- Freizeitzentren, Gastronomie, Hotels, Pensionen
- Sanatorien, Pflegeheime, Tages- und Begegnungsstätten
- Reinigungsbetriebe, Wäschereien