Hauswirtschafter*in
(Ausbildung nach § 4 BBiG)
Fachpraktiker*in Hauswirtschaft
(Ausbildung nach § 66 BBiG)
Dauer/Abschluss:
- 3 Jahre / Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Finanzierung:
- Agentur für Arbeit
Ausbildungsinhalte:
- Speisenzubereitung und Service
- hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen
- Reinigen und Pflegen von Räumen
- Gestalten von Räumen des Wohnumfeldes
- Reinigen und Pflegen von Textilien
- Vorratshaltung und Warenwirtschaft
- hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
- Hilfestellung bei Alltagsverrichtungen von Personengruppen mit Hilfebedarf
- Motivation und Beschäftigung
- personenorientierte Gesprächsführung
Berufsanforderungen:
- Bereitschaft zur Dienstleistung, Ausdauer und Belastbarkeit
- Kontakt- und Teamfähigkeit
- gute Umgangsformen, Flexibilität
Sonstige Voraussetzungen:
- gute Belastbarkeit des Bewegungssystems
- uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit beider Hände
- gutes funktionales Sehen
Einsatzmöglichkeiten:
- Freizeitzentren, Gastronomie, Hotels, Pensionen, Sanatorien, Pflegeheime, Tages- und Begegnungsstätten, Reinigungsbetriebe, Wäschereien
Nach erfolgreichem Berufsabschluss kann der Hauswirtschafter selbstständig einen vielseitig strukturierten Arbeitsplan in einem Großhaushalt erstellen und umsetzen. Ebenso ist ein zentrierter Berufseinstieg in einem Reinigungsbetrieb, einer Großküche oder in einer ambulanten bzw. stationären Pflegeinrichtung möglich. Kooperative Ausbildungsformen mit berufstypischen Netzwerk-Haushalten (z. B. Freie Träger der Wohlfahrtspflege) erleichtern den sehbehinderten Berufsanfängern die Arbeitsaufnahme.
Eine anschließende schulische Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker für Ernährung und Hauswirtschaft ermöglicht die Übernahme einer leitenden Stelle in einem Großhaushalt wie auch die Meisterausbildung nach dreijähriger Berufspraxis.
Der Fachpraktiker/die Fachpraktikerin Hauswirtschaft kann einen strukturierten Arbeitsplan nach ausreichender Anleitung umsetzen und in den genannten Bereichen arbeiten.