Fachkraft Küche 
(Ausbildung nach § 4 BBiG) 

 

Dauer/Abschluss: 

  • 2 Jahre / IHK 

 

Koch/Köchin
(Ausbildung nach § 4 BBiG) 

Fachpraktiker/-in für Küche
(Ausbildung nach § 66 BBiG) 

 

Dauer/Abschluss: 

  • 3 Jahre / IHK 

 

 

Finanzierung: 

  • Agentur für Arbeit 

Ausbildungsinhalte:

  • vielseitige Arbeiten in der Küchenorganisation, Arbeits- und Umweltschutz
  • Grundsätze der Menüplanung, Getränkekunde, Ernährungslehre
  • Zubereiten und Anrichten der Nahrungsmittel mittels arbeits- und küchentechnischer Verfahren
  • Einsatz und Pflege von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern
  • Hygienegrundsätze nach HACCP umsetzen, einschließlich fachgerechter Lagerhaltung
  • Arbeitsplanung, Warenwirtschaft, Kalkulation von Mengen und Preisen, Einkauf und Warenwirtschaft
  • Umgang mit Gästen und Service, Grundsätze von Beratungsgesprächen, Werbung und Verkauf  

Berufsanforderungen:

  • Bereitschaft zur Dienstleistung
  • Flexibilität
  • Ausdauer
  • körperliche und psychische Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit, gute Umgangsformen unter Stress  

Sonstige Voraussetzungen:

  • gutes Geschmacksempfinden und Freude an Kreativität
  • uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit beider Hände und des Bewegungsapparates
  • gutes funktionales Sehen

Einsatzmöglichkeiten:

  • Hotelküchen, Küchen in Pensionen, Gaststätten, Bistros
  • Großküchen in Krankenhäusern, Schulen, Herbergen, Ausflugsgaststätten
  • Catering – Serviceküchen und Restaurants / auch Schiffsküche  

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist der Koch/die Köchin in der Lage, Speisen, wie z. B. Fleisch- und Fischgerichte, Suppen, pflanzliche Nahrungsmittel und Süßspeisen zuzubereiten. Der Koch plant die Arbeit, setzt Maschinen und Hilfsmittel ein, betreibt eine sinnvolle Warenwirtschaft und beachtet die Hygienevorschriften.

Der*die Fachpraktiker*in Küche arbeitet im Wesentlichen nach den Anweisungen eines Kochs, einer Köchin. Er*Sie ist in der Lage, unter Anleitung verschiedene Speisen, wie z. B. Fleisch- und Fischgerichte, Suppen, pflanzliche Nahrungsmittel und Süßspeisen zuzubereiten und anzurichten. Der*die Fachpraktiker*in Küche plant die Arbeit gemeinsam mit dem Koch, setzt Maschinen und Hilfsmittel ein, betreibt eine sinnvolle Warenwirtschaft und beachtet die Hygienevorschriften.

Die Ausbildung wird in Kooperation mit einer Großküche durchgeführt. Diese Kooperation und verschiedene Praktika während der Ausbildungszeit sichern einen hohen Praxisbezug der Ausbildung und schaffen beste Voraussetzungen für die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Ansprechpartner

Bild Anja Löser

Anja Löser
Aufnahmeberatung

Tel.: +49 (0) 371 3344-126
Fax: +49 (0) 371 3344-350
Mail: E-Mail schreiben

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