Zerspanungsmechaniker*in
(Ausbildung nach § 4 BBiG)
Fachpraktiker*in für Zerspanungsmechanik
(Ausbildung nach § 66 BBiG)
Dauer/Abschluss:
- 3,5 Jahre / IHK
Finanzierung:
- Agentur für Arbeit
Ausbildungsinhalte:
- Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen
- Anwenden & Erstellen technischer Unterlagen (z.B. Skizzen, Arbeitspläne)
- Grundfertigkeiten handwerklicher Metallbearbeitung
- Planen & Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen
- Kontrollieren & Beurteilen der Ergebnisse
- Fertigen von Dreh- und Frästeilen unter Einhaltung der Genauigkeitsvorgaben
- Erstellen & Optimieren von Programmen
- Warten & Pflegen von Maschinen und Werkzeugen
- Betriebssicheres Handhaben von Maschinen und Geräten, einschließlich Drehen und Fräsen (konventionell und CNC)
- Messen und Prüfen von Werkstücken, Maschinen und Geräten
- Einhaltung von Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften
- Für Auszubildende mit entsprechender Leistung: Grundlagenlehrgang zur Programmierung von CNC-Technik mit Standardbefehlen inklusive Zertifikat
Berufsanforderungen:
- mindestens guter Hauptschulabschluss
- handwerkliches Geschick
- genaue Arbeitsweise
- Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit
- technisches Vorstellungsvermögen
Sonstige Voraussetzungen:
- gutes funktionales Sehen (für das Einrichten der Werkzeugmaschinen und Schleifen von Werkzeugen)
- Toleranz gegenüber Maschinengeräuschen und typischen Betriebsgerüchen (Maschinenöl, Kühlmittel usw.)
Einsatzmöglichkeiten:
- in der metallverarbeitenden Industrie
- Kleinserien- und Serienfertigung
- konventionell und an CNC-Maschinen