Zerspanungsmechaniker*in
(Ausbildung nach § 4 BBiG)

 

Fachpraktiker*in für Zerspanungsmechanik
(Ausbildung nach § 66 BBiG)

Dauer/Abschluss:

  • 3,5 Jahre / IHK

Finanzierung:

  • Agentur für Arbeit

Ausbildungsinhalte:

  • Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen
  • Anwenden & Erstellen technischer Unterlagen (z.B. Skizzen, Arbeitspläne)
  • Grundfertigkeiten handwerklicher Metallbearbeitung
  • Planen & Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen
  • Kontrollieren & Beurteilen der Ergebnisse
  • Fertigen von Dreh- und Frästeilen unter Einhaltung der Genauigkeitsvorgaben
  • Erstellen & Optimieren von Programmen
  • Warten & Pflegen von Maschinen und Werkzeugen
  • Betriebssicheres Handhaben von Maschinen und Geräten, einschließlich Drehen und Fräsen (konventionell und CNC)
  • Messen und Prüfen von Werkstücken, Maschinen und Geräten
  • Einhaltung von Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften
  • Für Auszubildende mit entsprechender Leistung: Grundlagenlehrgang zur Programmierung von CNC-Technik mit Standardbefehlen inklusive Zertifikat

Berufsanforderungen:

  • mindestens guter Hauptschulabschluss
  • handwerkliches Geschick
  • genaue Arbeitsweise
  • Zuverlässigkeit
  • Teamfähigkeit
  • technisches Vorstellungsvermögen

Sonstige Voraussetzungen:

  • gutes funktionales Sehen (für das Einrichten der Werkzeugmaschinen und Schleifen von Werkzeugen)
  • Toleranz gegenüber Maschinengeräuschen und typischen Betriebsgerüchen (Maschinenöl, Kühlmittel usw.)

Einsatzmöglichkeiten:

  • in der metallverarbeitenden Industrie
  • Kleinserien- und Serienfertigung
  • konventionell und an CNC-Maschinen

Ansprechpartner

Bild Anja Löser

Anja Löser
Aufnahmeberatung

Tel.: +49 (0) 371 3344-126
Fax: +49 (0) 371 3344-350
Mail: E-Mail schreiben

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