Verkürzte Ausbildung für Masseure*innen / medizinische Bademeister*innen zu Physiotherapeuten / zur Physiotherapeutin
01. September
Bitte den genauen Termin nachfragen!
Inhalt:
Das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPHG) regelt unterschiedliche Verkürzungsmöglichkeiten für Masseure*innen und med. Bademeister*innen mit abgeschlossener Ausbildung. Die Ausbildung findet auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes in Teilzeitform von 2100 Stunden statt. (siehe Gesetz Anlage 2, zu § 1 Abs. 2 Satz 1).
Am Ende des verkürzten Lehrgangs steht eine staatliche Ergänzungsprüfung, die sich auf die im Lehrgang vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten erstreckt. Diese Prüfung kann auch in Teilabschnitten abgelegt werden (siehe §§ 15-17 PhysTh-APrV).
Zielgruppe: Staatlich anerkannte Masseure*innen und medizinische Bademeister*innen
Referenten: Lehrer*innen der Berufsfachschule
Umfang: 2100 Unterrichtseinheiten
Kursgebühr: Preis auf Anfrage
Die Leistung ist nicht steuerbar gemäß § 4 Nr. 22 a UStG.
Ansprechpartner: Claudia Mehner-Funk, Telefon: 0371 3344-124 / Yvonne Pohlack, Telefon: 0371 3344-261
Anmeldung: Berufsfachschule für Physiotherapie
Telefon: 0371 3344-153, Fax: 0371 3344-157
Fortbildungspunkte: keine